Rechtsgrundlage
Nach § 12 Abs. (2) Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer von z.Zt. 19% für bestimmte Drucksachen, darunter auch für inhaltliche Drucksachen der politischen Parteien, auf 7%. Dieser Vorschrift kommt im Hinblick darauf, dass die Umsatzsteuer für Parteien Kosten sind, besondere Bedeutung zu.